Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand 07/2022

§ 1 Geltungsbereich

Wir beliefern natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten daher nur gegenüber diesen Kunden.

Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mit diesem Katalog werden alle vorhergehenden Kataloge ungültig. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für das zukünftige Geschäft mit dem Besteller.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestellung und unsere schriftliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung. Dasselbe gilt für Zusatzvereinbarungen und Vertragsänderungen.

Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben in diesem Katalog sind nicht in allen für den üblichen Gebrauchszweck unwesentlichen Teilen verbindlich. änderungen in der Konstruktion und Ausführung behalten wir uns im Interesse der Weiterentwicklung unserer Geräte vor; dies gilt nur, soweit weder wesentliche Bestandteile noch der übliche bzw. der vertraglich vereinbarte Gebrauchszweck beeinträchtigt werden.

§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen, deren Wert unter 50,00 EUR netto liegt, berechnen wir eine Servicepauschale für Versicherung, Verpackung und Bearbeitung in Höhe von 12,50 EUR pro Auftrag. Bei Bestellungen deren Wert zwischen 50,00 EUR und 250,00 EUR netto liegt, berechnen wir eine Servicepauschale in Höhe von 5,00 EUR pro Auftrag. Dies gilt für alle Aufträge aus Deutschland, Österreich und Luxemburg. Bei Bestellungen aus der Schweiz, deren Wert unter 50.00 CHF netto liegt, berechnen wir eine Servicepauschale für Versicherung, Verpackung und Bearbeitung in Höhe von 12.50 CHF pro Auftrag. Bei Bestellungen aus der Schweiz, deren Wert zwischen 50.00 CHF und 250.00 CHF netto liegt, berechnen wir eine Servicepauschale in Höhe von 5.00 CHF pro Auftrag.

Bei Bestellungen, die uns aus den nicht oben genannten Ländern erreichen, liefern wir ab Werk.

Da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Chemikalien separat verschickt werden müssen, verrechnen wir pro Bestellung von Chemikalien zusätzlich einen Zuschlag für Gefahrgutversand von 7,50 EUR netto pro Auftrag. Chemikalien werden nur innerhalb der EU versandt.

Preisänderungen behalten wir uns vor.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu bezahlen.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten sind verbindlich. Für Lieferungen, die nicht innerhalb von etwa 2 Wochen zum Versand gebracht werden können, erhält der Besteller eine Auftragsbestätigung mit der Angabe eines unverbindlichen Liefertermins per E-Mail. Eilsendungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit dem Besteller über Preise und Lieferzeit.

Teillieferungen sind zulässig.

In Fällen unverschuldeter Betriebsstörungen infolge Gewalt, z.B. durch Brand, Streik bei Dritten oder Aussperrung, und bei sonstigen Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, ohne dass dadurch dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht entsteht. Verzugsstrafen und weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Transportrisiko

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Versandart und -weg werden von uns gewählt, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wird. Die Verpackung der Waren geschieht mit besonderer Sorgfalt. Für Schäden oder Verluste, die während des Transports auftreten, können wir keine Haftung übernehmen. Transportschäden oder Verluste sind unverzüglich nach Empfang der Ware dem Transportunternehmen zu melden und dessen Frachtführer oder dessen Beauftragten protokollieren zu lassen. Die Verpackung ist bis zur endgültigen Klärung des Transportschadens aufzubewahren.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartung und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In
der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich in Textform erklärt ist.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers  an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

§ 9 Gewährleistung

Für die von uns gelieferten Geräte, die in unserem Katalog Physik / Chemie / Biologie beschrieben sind, leisten wir 5 Jahre Garantie.

Diese Garantie umfasst sämtliche Fabrikationsfehler, jedoch gilt sie nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind: Glühlampen, Sicherungen, elektronische Röhren, Glasteile, pH Elektroden oder allgemeines Verbrauchsmaterial, Chemikalien oder leicht verderbliche Produkte, sowie Hifi, TV- und Videogeräte.

Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist, dass den an uns zurückgesandten Geräten eine Kopie unserer Originalrechnung beigelegt wird.

Für nicht im Katalog oder oben beschriebene Geräte und andere Lehrmittel leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend keine andere Regelung getroffen wird.

Der Auftraggeber hat die Liefergegenstände unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Material- oder Verarbeitungsfehler leisten wir entweder Ersatz oder Reparatur, oder wir nehmen die beanstandeten Gegenstände zum Rechnungswert zurück. Unwesentliche Abweichungen von den Beschreibungen in unseren Katalogen und Druckschriften berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unsere Geräte werden ständig den pädagogischen, technischen und gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Ist ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich oder dem Besteller oder uns nicht zumutbar, ist der Besteller nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Wir haften bei Vorsatz - auch unserer Erfüllungsgehilfen und Beauftragten - und bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt auf Schadenersatz; ferner haften wir unbegrenzt auf Schadenersatz bei Körper- oder Personenschäden sowie Schäden infolge von Verletzungen des Produkthaftungsgesetzes.
Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche uns gegenüber auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Auftraggebers ist D-66117 Saarbrücken.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist D-66117 Saarbrücken. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind vielmehr durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechen.

Saarbrücken, den 01. Juli 2022
Conatex-Didactic Lehrmittel GmbH

Garantieversprechen